Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version vom 13. Februar 2025

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3 Durchführung

3.1 Allgemeine Bestimmungen

Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt unter Einhaltung der geltenden behördlichen Auflagen, sämtliche Angaben sind ohne Gewähr. Zeitliche und inhaltliche Änderungen im Programm sowie Anpassungen bei der zugelassenen Personenanzahl können jederzeit vorgenommen werden. Der Veranstalter behält sich vor, registrierte Teilnehmende aufgrund von Kapazitätseinschränkungen wieder auszuladen, respektive bereits erworbene Tickets zu stornieren.


Die Veranstaltung besteht aus verschiedenen Anlässen, die grundsätzlich mehrheitlich physisch durchgeführt werden sollen. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, die Veranstaltung oder einzelne Anlässe virtuell durchzuführen. In diesem Fall wird die Veranstaltung entweder teilweise (hybrid) oder ganz online durchgeführt. Solche Änderungen begründen weder einen Anspruch auf Rückgabe des Tickets, noch auf Rückerstattung des Kaufpreises, noch auf Umtausch für ein Ticket für die nächste Ausgabe der Veranstaltung.


Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern, angekündigte Referenten:innen durch andere zu ersetzen oder Referenten:innen online zuzuschalten. Solche Änderungen begründen weder einen Anspruch auf Rückgabe des Tickets, noch auf Rückerstattung des Kaufpreises, noch auf Umtausch für ein Ticket für die nächste Ausgabe der Veranstaltung.

3.2 Verschiebung der Veranstaltung

Bei Verunmöglichung einer physischen Durchführung der Veranstaltung oder einzelner Anlässe in der geplanten Form aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt (z.B. Krieg, Krankheit eines/r Referenten/in, Umwelteinflüsse, Katastrophen, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie [inkl. COVID-19], behördliches Verbot, usw.) oder aus anderen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen bietet der Veranstalter, soweit möglich, zweckmässig und verhältnismässig, die Veranstaltung bzw. den entsprechenden Anlass kurzfristig online oder hybrid an oder entscheidet sich für eine Verschiebung des Anlasses auf einen späteren Zeitpunkt.

Das erworbene Ticket gilt automatisch für das Verschiebedatum. Rückerstattung oder Umtausch des Tickets sind ausgeschlossen. Der Veranstalter entscheidet bei hybriden Anlässen darüber, welche Teilnehmenden am physischen Anlass teilnehmen können.

3.3 Unterbruch oder Abbruch der Veranstaltung

Bei Unterbruch oder Abbruch der bereits begonnenen physischen Veranstaltung oder eines physischen Anlasses, der nicht virtuell durchgeführt werden kann, aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines/r Referenten/in, Unwetter, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie [inkl. COVID-19], behördliches Verbot, usw.) oder aus anderen von dem Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen wird die Veranstaltung oder der betroffene Anlass nicht auf ein späteres Datum verschoben. Eine Entschädigung oder Rückerstattung von Kosten des Veranstaltungstickets aufgrund eines Unterbruchs oder Abbruchs ist ausgeschlossen, ebenso der Übertrag des Tickets auf ein Folgejahr.

3.4 Absage der Veranstaltung

Wird die Durchführung einer Veranstaltung aus anderen Gründen vom Veranstalter abgesagt, gelten folgende Rückerstattungsbedingungen:

- Absage bis zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung: 80% des Ticketpreises wird zurückerstattet
- Absage bis einen Monat vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Ticketpreises wird zurückerstattet
- Absage weniger als einen Monat vor Beginn der Veranstaltung oder bei Abbruch der Veranstaltung: Keine Rückerstattung. Die Tickets gelten zudem nicht für zukünftige
- Ausgaben der Veranstaltung und es bestehen keine Schadenersatzansprüche der Teilnehmenden.

4 Rücktritts- und Annullierungsbestimmungen

- Für sämtliche Reservationen, Anmeldungen und Buchungen gelten die folgenden Rücktritts- und Annullierungsbestimmungen: Rücktritt bis drei Monate vor Beginn der Veranstaltung: Volle Rückerstattung abzüglich CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr
- Rücktritt bis einen Monat vor Beginn der Veranstaltung: Rückerstattung von 50% der Ticketkosten, wobei eine Bearbeitungsgebühr entfällt
- Rücktritt weniger als ein Monat vor Beginn der Veranstaltung: Keine Rückerstattung

Bei mehrtätigen Veranstaltungen gilt der erste Tag der Veranstaltung als Beginn der Veranstaltung. Bei Veranstaltungen ohne Teilnahmegebühr entfällt die Rückerstattung entsprechend.


Diese Rücktritts- und Annullierungsbestimmungen gelten auch bei Verhinderung durch Krankheit, Unfall oder anderen durch den/die Teilnehmende/n nicht zu vertretenden Gründen. Die Rücktrittserklärung hat in schriftlicher Form per Post oder E-Mail zu erfolgen. Der Rückerstattungsanspruch ergibt sich aus dem Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung. Für Samstage, Sonn- und Feiertage gilt der darauffolgende Werktag. Ein Ticketsplitting sowie die Übertragung des Tickets sind grundsätzlich nicht möglich. Abweichungen hiervon sind in Ausnahmefällen möglich, unterliegen aber immer einer Bearbeitungsgebühr.

5 Datenschutz

Der Datenschutz hat einen hohen Stellenwert. Der Veranstalter unterliegt der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Personendaten werden streng vertraulich behandelt und ausschliesslich für die Durchführung der betreffenden Veranstaltung verwendet. Soweit für die gebuchten Leistungen diese nicht selbst vom Veranstalter erbracht werden (z.B. Hotelübernachtungen, Anbieter von Plattformen für digitale Events), ist der Veranstalter berechtigt, die Personendaten für die Erbringung der Leistungen an ihre Partner weiterzugeben. Die Teilnehmenden anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter und allenfalls von ihm beauftragte Dritte Kenntnis von ihren Daten erhalten.

Eine Weitergabe der Daten an Behörden erfolgt lediglich im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften.


Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter zwecks statistischer Auswertung über ihre Daten verfügt. Die Teilnehmenden gestatten dem Veranstalter zudem, sie über andere von ihm durchgeführte Veranstaltungen zu informieren. Der Veranstalter ist berechtigt, Dritte in der Schweiz und im Ausland beizuziehen und einzelne damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen an Dritte in der Schweiz und im Ausland
auszulagern.


Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Name/Firma/Funktion der Teilnehmenden allen anderen Teilnehmenden wenige Tage vor der Veranstaltung in Form einer Teilnehmendenliste zur Verfügung stellt und die gleichen Daten in einer allfälligen App aufführt.


Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

6 Multimedia Aufzeichnungen

Im Rahmen der Veranstaltung werden durch den Veranstalter und Medienschaffende Bild-, Ton- und/oder Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht sowie zu Werbezwecken verwendet (in Print- und Online-Medien, im TV, Social Media etc.). Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Aufnahmen abgebildet bzw. wiedergegeben und für oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden.


Audio- und Videoaufnahmen der an der Veranstaltung auftretenden Referenten/innen durch die Teilnehmenden sind nicht erlaubt. Fotografieren mit Handy für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich möglich. Für das Filmen und Fotografieren mit professionellen Kameras bedarf es einer separaten Akkreditierung durch den Veranstalter.

7 Haftungsausschluss

Die Haftung des Veranstalters für jegliche Schäden, welche den Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Organisation und/oder Durchführung der Veranstaltung erwachsen, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Veranstalters, soweit gesetzlich zulässig, auf den Betrag des Kaufpreises des Tickets. Der Veranstalter haftet nicht für Körper-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Teilnehmenden durch Dritte zugefügt werden. Weitergehende Schäden jeglicher Art werden nicht ersetzt. Allfällige Schadenersatz- und sonstige Ansprüche des/der Teilnehmenden auf Leistung einer Geldsumme verjähren innerhalb eines Jahres nach deren Entdeckung.


Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Fundsachen werden nach der Veranstaltung ins lokale Fundbüro gebracht.

Die Unterkunft und Anreise und Rückreise an die Veranstaltung und die einzelnen Anlässe des Veranstalters sind in der Verantwortung der Teilnehmenden. Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung aus.

8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Leistungen des Veranstalters, die von ihren durchgeführten Veranstaltungen und die vorliegenden Bestimmungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht; unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Allfällige Streitigkeiten, die sich aus zwischen dem/der Teilnehmenden und dem Veranstalter betreffend eine Veranstaltung oder in Zusammenhang damit ergeben, sind nach Möglichkeit auf dem Verhandlungsweg beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die ordentlichen Gerichte in Bern ausschliesslich zuständig.